Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Sie fragen sich, wie Sie am besten zu Ihrem Schadensersatz kommen?
Hier finden Sie die Antworten!
Bei wem kann ich meinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen?
Schadensersatz können Sie in der Regel vom Fahrer, vom Fahrzeughalter und vom Kfz-Haftpflichtversicherer beanspruchen. Am sinnvollsten ist es, die Ansprüche beim gegnerischen Haftpflichtversicherer anzumelden.
Meldet sich die gegnerische Versicherung bei mir?
Einige Versicherer schreiben Sie an, wenn der Versicherte (Ihr Unfallgegner) dort den Schaden gemeldet hat. Andere warten ab, ob der Geschädigte an sie herantritt. Damit nicht unnötig Zeit verloren geht, sollten Sie selbst aktiv werden.
Soll ich selbst an die Versicherung herantreten oder mir helfen lassen?
Bei einem reinen Bagatellschaden (Beispiel: ein abgebrochener Außenspiegel), bestehen keine Bedenken, wenn Sie den Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung direkt beim Versicherer einreichen. In allen anderen Fällen sollten Sie sich besser von Anfang an fachkundig helfen lassen.
Warum empfehlen Sie das?
Ohne fachkundige Unterstützung wird der Geschädigte häufig nur zögerlich und nicht in voller Höhe entschädigt. Er weiß meist nicht genau, was ihm alles zusteht und müßte der gegnerischen Versicherung blind vertrauen. Deren Interesse aber ist es natürlich, möglichst wenig zu zahlen.
Kann mir meine Werkstatt helfen? Die müßten doch Erfahrung im Umgang mit den Versicherungen haben.
Die Werkstatt darf Sie bei der Schadenregulierung nicht umfassend unterstützen. Sie verstößt sonst gegen das Rechtsberatungsgesetz. Rechtsberatung ist den dafür ausgebildeten Rechtsanwälten vorbehalten.
Aber meine Werkstatt bietet ausdrücklich Unfallabwicklung an.
Unfallabwicklung durch eine Werkstatt heißt zunächst einmal Reparatur des Fahrzeugs. Wenn die Werkstatt anbietet, sich auch um "die Sache mit der Versicherung" zu kümmern, dann holt sie in der Regel nur eine Kostenübernahmebestätigung ein und schickt später die Reparaturrechnung direkt an den Versicherer. Beides macht sie im eigenen Interesse. Für Sie ist das keine umfassende Hilfe.
Reicht es denn nicht aus, wenn ich mich um die Bezahlung der Reparatur nicht mehr kümmern muß?
Aus zwei Gründen nein. Zum einen haben Sie meist weitere Ansprüche (z.B. Entschädigung für Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld bei Verletzungen). Um diese müssen Sie sich dann doch selbst kümmern. Zum anderen wird und darf Ihnen die Werkstatt sogar bei den Reparaturkosten nicht mehr helfen, sobald die Versicherung auch nur die kleinste Schwierigkeit macht.
Bekomme ich umfassende Unterstützung denn von einem Rechtsanwalt?
Ja, allein er ist befugt und in der Lage, alle Ihre Ansprüche festzustellen und durchzusetzen. Nur er kann Ihnen den gesamten Schriftwechsel mit der Versicherung abnehmen. Und er kann Ihnen am besten helfen, wenn er von Anfang an eingeschaltet wird.
Ich bin aber nicht rechtschutzversichert. Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten?
Der Bundesgerichtshof hat schon vor über 40 Jahren entschieden: Nach einem Verkehrsunfall bedarf ein Geschädigter grundsätzlich anwaltlicher Unterstützung. Deshalb müssen der Schädiger bzw. dessen Versicherer die bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche entstehenden Anwaltskosten erstatten (Ausnahme: reiner Bagatellschaden, sofern die Versicherung unverzüglich zahlt).
Was Sie bei der Auswahl Ihres Rechtsanwalts beachten sollten, erfahren Sie auf der nächsten Seite.